Aktuelles

16.02.2012

Kompetenzen des Bauausschusses


Kategorie: General
Erstellt von: Marendt

Zuständigkeiten des Bau- und Planungsausschusses

Die Stadtvertretung sollte am 15. 2. 12 über die Erweiterung der Kompetenzen des CDU-geführten Bauausschusses beschließen. Der Ausschuss sollte künftig auch für den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Flächennutzungsplanes zuständig sein, ebenso wie dies für Bebauungspläne geregelt ist. Die Mehrheit der Stadtvertreter beschloss dies gegen die Stimmen der LWG und der Grünen. Zuvor hatten die Grünen wegen rechtlicher Bedenken eine Vertagung erfolglos beantragt.

Die LWG hat den Grünen-Antrag unterstützt, da sie sehr wohl der Meinung ist, dass alle Fraktionen an der Ausschussarbeit der Stadtvertretung unmittelbar beteiligt werden müssen. Da sollte es keine Rolle spielen, ob einer Fraktion im Auszählverfahren kein unmittelbarer Sitz zugeteilt werden konnte. Die Grünen haben im Bau- und Planungsausschuss einen Beobachterstatus ohne Stimmrecht. Vielleicht sollten die heute noch größeren Fraktionen (CDU = 9, SPD = 5 Sitze)  darüber einmal nachdenken, dass nirgendwo festgeschreiben ist, dass sie größer bleiben! Mit der Zurückweisung des Grünen-Antrages haben diese "großen" Fraktionen den demokratischen Gepflogenheiten und einem gepflegten Miteinander einen Bärendienst erwiesen.

In der Sache selbst, ist sehr wohl zu erkennen, dass es Sinn gibt, für den Aufstellungsbeschluss eines Flächennutzungsplanes die Zuständigkeit bei der Stadtvertretung zu belassen; denn der Flächennutzungsplan spiegelt einen wesentlichen Teil der Stadtentwicklung und ihrer Potentiale wider, und das sollte als wichtige Gemeindeangelegnheit i. S. von § 28 GO angesehen werden können. Der Flächennutzungsplan bestimmt die Planungsziele und aus ihm werden die Bebauungspläne entwickelt. Die Verwaltung mag den Sachverhalt unter pragmatischen Gesichtspunkten  sehen, was aber die politische Verantwortung nicht ersetzt.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Horst Trauzettel, entgegnete dem Grünen-Antrag mit der süffisanten Bemerkung, dass der Wähler den Grünen mehr Stimmen gegeben hätte, wenn sie mehr zu entscheiden haben sollten. In der Tat, das ist eine sachgerechte Bewertung eines ordentlich vorgetragenen und begründeten Antrages! Wir erlebten auch wieder einmal ein krasses Beispiel einer organisierten großen Koalition von CDU und SPD mit dem Ziel, den Meinungseinfluss kleinerer Fraktionen zu unterbinden. Es würde nicht wundern, wenn demnächst Wetten eingehen, dass die aktuellen Mehrheitsfraktionen nach der Kommunalwahl 2013 auf neue Mehrheitssuche gehen müssen.