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07.12.2011

"Ellenberger Terrassen"


Kategorie: General
Erstellt von: Marendt

 


Unser Standpunkt:

Sehr geehrter Herr Kruse,

Sie haben mit Ihrer Einschätzung in Ihrem Leserbrief vom 7. 12. 11 völlig Recht, wenn Sie die letzte Planungssicherheit vermissen. Soweit es die LWG betrifft, haben wir es aber keineswegs versäumt, uns im Zusammenhang mit der Kaufabwicklung des Grundstückes darum zu kümmern. Unsere Überprüfung hat jedoch ergeben, dass städtische (Planungs-)forderungen in einem Kaufvertrag zwischen BIMA (Eigentümerin) und AMA (Käuferin) nicht zulässig sind. Ein ähnlicher Versuch in Rendsburg scheiterte.Dieser Rechtszustand ist unstrittig.

Die Stadt Kappeln kann und muss jetzt über die Ausübung der Planungshoheit ihren Einfluss auf die Entwicklung der "Ellenberger Terrassen" ausüben. Nach dem akuellen Stand der Abstimmung mit der Erwerbergesellschaft AMA wird Grundlage dieser Entwicklung ein "vorhabenbezogener Bebauungsplan" mit einem verpflichtenden Durchführungsvertrag sein. Dieser wird bis hin in kleinräumliche Details und Rechtsverbindlichkeiten (u. a. Termine) so ausgestattet werden können, dass alle städtebaulichen Ziele und Infrastrukturerwartungen (u. a. Schwimmbad) erreicht werden. Erst dieser Bebauungsplan schafft zugunsten des Erwerbers das angestrebte Baurecht.

Mit freundliichem Gruß

Ihre LWG Kappeln